Bauantrag
Ein Bauantrag ist Notwendig, um eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten.
Die Planung wird von Architekten und Ingieneuren durchegführt. Der Architekt beginnt mit einem Vorentwurf und bespricht diesen mit dem Bauherrn. Gibt dieser seine Zustimmung können alle erfolderlichen Unterlagen erstellt werden.
Am Beispiel eines Nebaus sind folgene Unterlagen für einen Bauantrag erforderlich:
-amtlich geprüfter Lageplan mit dem neuen Bauvorhaben.
-Entwurfszeichnungen im Maßstab 1:100 ( Grundrisse,Ansichten,Schnitte)
-Statische Standsicherheit des neuen Bauvorhabens
-Entwässerungszeichnung des Grundstücks
-Wärmeschutzberechnung
-Wohn und Nutzflächenberechnung
-Berechnung des Umbauten Raumes
-Kostenschätzung nach DIN 276
-Baubeschreibung
-Erhebungsbogen zur Statistik
Im nachfolgenden Baugenehmigunsverfahren wird von der Bauaufsichtsbehörde geprüft,ob alle erfolderlichen Unterlagen vorliegen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Erst nach dem Schriflichen Genehmigungsbescheid darf mit dem Bau begonnen werden. Hierzu dienen für die Baustelle Ausführungs -, und Detailzeichungen im Maßstab 1:50,1:20,1:10,1:5 ( je nach Bedarf ). Diese Ausführungszeichnungen werden meist vor dem Genehmigungsbescheid erstellt um Zeit zu sparen um so schnell wie möglich mit dem Bau zu beginnen.