Wohnungsmängel verjähren nicht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden,dass Wohnungsmängel,die auch seit Jahren bestehen,vom Vermieter behoben werden müssen. Der Vermieter sei verpflichtet, den Wohnraum in einem tadellosen Zustand zu vermieten,und das dauernd, urteilte der Bundesg...
